“Wie bereits angesprochen, bietet kaum eine Airline die Möglichkeit zur Erstattung – vielmehr wird so getan, als wäre diese Option gar nicht vorgesehen.”Das kann ich in meinem Fall für einen USA-Flug mit LH bestätigen; nachdem ich neulich auf die Buchung geklickt hatte, wurde mir angezeigt, dass der Flug komplett annulliert wurde. Nur eine Nachricht von Flugladen.de, dass die Flüge von Air Canada gecancelt wurden und die Erstattung “in Bearbeitung” ist.Da bleibt einem doch fast schon nur der Anwalt, oder?Hallo Christian, natürlich können wir sehr gut nachvollziehen, wie nervenaufreibend es ist, sich über wochenlange Zeiträume um Erstattungen der eigenen Kosten zu bemühen – ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Hey Karl, Verpflegung und Hotel müssen generell auch dann gewährt werden, wenn ein Flug wegen höherer Gewalt ausfällt – in den Leitlinien der Kommission ist das noch mal klar ausgewiesen, Pflicht für Verpflegung und Hotel besteht auch bei Corona. Wenn du jetzt aber schon kein Inhaber der Kreditkarte mehr bist, denke ich nicht, dass es in deinem Falle möglich ist. So ist klar die Rede davon, dass die EU-Verordnung diesen Sachverhalt “nicht regelt”, was keineswegs auch gleichbedeutend damit ist, dass Passagiere in diesem Fall nicht dennoch ein Anrecht auf eine Erstattung haben könnte. In diesem Fall greift die EU-Verordnung dann auch für den gesamten Hin- und Rückflug, auch wenn Letzterer möglicherweise nicht im Geltungsbereich liegen würde.
Mit der Mail vom Storno. Die Autorin erreichen Sie unter britta.schoen@finanztip.de.Wir wollen mit unseren unabhängig recherchierten Empfehlungen möglichst viele Menschen erreichen und ihnen mehr finanzielle Freiheit ermöglichen. Teilweise ist über Unternehmen wie Wer sich den oben aufgeführten Abschnitt aus den Leitlinien der Kommission genau ansieht, liest dabei, dass eine Erstattung auch dann nicht möglich ist, wenn Passagiere überhaupt nicht einreisen dürfen. Sofern alle Wege erschöpft sind, kann auch eine Klageerhebung eine Möglichkeit sein, sofern Euer juristischer Beistand die Chancen auf eine Erstattung hoch einschätzt, was in Anbetracht der Rechtslage der Fall sein sollte.Eine weitere Option stellt teilweise ein sogenannter Chargeback dar, sofern Ihr mit der Kreditkarte bezahlt habt.
die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Auf der Suche nach neuen Erlebnissen hat Moritz schon dutzende Airlines getestet und mehr als 100 Städte erkundet. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen Erlebnissen & Tipps teilhaben! Ist die angebotene Pauschalreise von geringerer Qualität, so erstattet der Veranstalter dem Verbraucher den Preisunterschied; oderb) schnellstmögliche Erstattung aller von ihm aufgrund des Vertrages gezahlten Beträge.Demnach sind Reisende im Rahmen einer Pauschalreise mindestens genauso gut geschützt wie Individualreisende im Sinne der neueren EU-Verordnung.Die Situation rund um das Coronavirus und die Fluggastrechte ist aktuell sehr unübersichtlich. Zu einer endgültigen Klärung bedarf es aber auch hier eines entsprechenden Urteils.Weiterhin ist zu beachten, dass bei Annahme dieses “Angebots” der Airline unter Umständen der Anspruch auf eine Erstattung erlischt. Du solltest heute noch eine Antwort erhalten. Damit können wir z. Jetzt Geld zurückfordern! Nur wenn sie dann ein besonders verbraucherfreundliches Angebot empfehlen, kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels in aller Welt. Was all das genau bedeuten soll, bleibt unklar. Egal ob dies wegen Corona oder anderen Gründen geschieht, gilt grundsätzlich: Sobald ein Flug gestrichen wird, bekommt der Passagier den Ticketpreis zurück oder kann umbuchen.
März ihr Geld komplett zurück. Gewissermaßen ist das sicher nachvollziehbar, wenn auch rechtlich nicht ganz richtig.ich hatte über Jetbeds zwei Tickets in der Business Class mit Thai Airways von Stockholm über Bangkok nach Tokio gebucht. Wird in neuem Fenster geöffnet Level: Hier habe ich leider kaum brauchbare Infos gefunden… Vielleicht habt ihr ja den ein oder anderen Tipp für uns.Hey Marc, ich verstehe dein Problem!
Beim Flug-Ausfall durch Corona warten viele auf Entschädigung gemäß der EU-Richtlinien.
Dies ist bei einer Stornierung seitens der Airline nicht hinzunehmen, denn eine Umbuchung auf ein zukünftiges Datum muss kostenfrei erfolgen – auch dann, wenn die ursprüngliche Buchungsklasse nicht mehr verfügbar ist.Anders ist die Situation erneut dann, wenn man die Kulanzregelung für einen noch nicht gestrichenen Flug nutzt, dann bestehen auch keine Rechte im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung. Jedoch setzten immer mehr Airlines auf diese Voucher, weshalb ich mir nicht sicher bin, ob du dann auch wirklich eine Auszahlung bekommen wirst. Die Untersuchung ist vorläufig abgeschlossen.Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Das kann allerdings sehr lange dauern, aber möglich sollte es sein.Endlich mal ein fundierter , gut recherchierter Artikel, Danke Herr Lindner!ich habe einen Hin- und Rückflug für den 21.05.20 für meine Frau und mich von Düsseldorf nach Vancouver (Hinflug über München, Rückflug über Zürich) mit Air Canada über FLugladen.de gebucht. September gekauft wurden, kostenlos umzubuchen. ... Juni gebucht hat, sollte sein Geld zurück bekommen.
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